Privatrechtliche Entgeltordnung Stöffel-Park (Stand: 7. Februar 2023)
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Stöffel-Park hat aufgrund § 2 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 7 Abs. 9 KAG folgende Entgeltordnung beschlossen:
Der Zweckverband Stöffel-Park erhebt für die Benutzung des Parkgeländes sowie der Veranstaltungsräume durch die Besucherinnen und Besucher folgende Entgelte:
In den nachstehend aufgeführten Beträgen ist die Mehrwertsteuer von 19 % enthalten.
1. Eintritt
- Erwachsene: EUR 7,–
- Kinder bis 14 Jahre: EUR 4,–
- Familienkarte: EUR 14,–
Eine Familienkarte gilt für zwei Erwachsene und mindestens ein Kind oder für einen Erwachsenen mit mehreren Kindern (max. fünf Kinder bis einschließlich 14 Jahre). - Ermäßigter Preis: EUR 4,–
Behinderte, Schüler und Schülerinnen, Studierende und Auszubildende erhalten nach Vorlage des Ausweises eine Karte zum ermäßigten Preis.
2. Veranstaltungsräume
Räumlichkeiten
2023
- Historische Werkstatt/Alte Schmiede: EUR 850,–
- TERTIÄRUM: EUR 850,–
- Café Kohleschuppen: EUR 500,–
- Energiekostenzuschlag im Rahmen der Veranstaltung (Pauschale): EUR 100,–
2024
- Historische Werkstatt/Alte Schmiede: EUR 1.000,–
- TERTIÄRUM: EUR 1.000,–
- Café Kohleschuppen: EUR 600,–
- Energiekostenzuschlag im Rahmen der Veranstaltung (Pauschale): EUR 200,–
2025
- Historische Werkstatt/Alte Schmiede: EUR 1.200,–
- TERTIÄRUM: EUR 1.200,–
- Café Kohleschuppen: EUR 700,–
- Energiekostenzuschlag im Rahmen der Veranstaltung (Pauschale): EUR 250,–
2026
- Historische Werkstatt/Alte Schmiede: EUR 1.500,–
- TERTIÄRUM: EUR 1.500,–
- Café Kohleschuppen: EUR 800,–
- Energiekostenzuschlag im Rahmen der Veranstaltung (Pauschale): EUR 300,–
Zusatzleistungen wie Dekoration, Tischwäsche etc. werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Entgelte sowie der Energiekostenzuschlag werden bei Vertragsunterzeichnung fällig.
Bei Absage der Veranstaltung bis 6 Monate vor dem Termin der Veranstaltung werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 100,– einbehalten. Bei Absagen ab 60 Tagen vor der Veranstaltung ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen.
Im Voraus bezahlte Energiekosten werden im Falle der Absage erstattet.
3. Groß- und Sonderveranstaltungen
Für Groß- und Sonderveranstaltungen im Stöffel-Park werden die Entgelte nach individuellen Verhandlungen der Geschäftsführung vereinbart.
Inkraftreten
Die Entgeltordnung tritt am 8. Februar 2023 in Kraft. Auf bereits schriftlich zugesagte Buchungen von Veranstaltungen vor dem 8. Februar 2023 findet diese Gebührenerhöhung keine Anwendung.